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Pflegegrade und Pflegeheim-Kosten in Deutschland: MDK-Einstufung und Eigenanteil verstehen

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Reviewed by Markus Weber, Zertifizierter Pflegeberater nach § 7a SGB XI

Updated on 6. September 2026

Ein freundlicher, sonniger Verandabereich eines modernen Pflegeheims im Alpenvorland
Barrierefreie Außenbereiche und geschützte Rundwege fördern die Mobilität und Orientierung von Senioren in der stationären Pflege.
Anhören · 5 minPflegegrade 1–5, MDK-Begutachtung und Eigenanteil im Pflegeheim: Der Praxisratgeber — Audio Overview.

Wenn ein Elternteil nach einem Sturz oder im Verlauf einer Demenz zunehmend Unterstützung benötigt, stehen Familien in Deutschland vor einer bürokratischen und finanziellen Herausforderung. Die Gesamtkosten für einen Heimplatz liegen heute im Bundesdurchschnitt bei 2.600 € bis über 3.500 € pro Monat.

Um die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) optimal abzurufen und teure Ablehnungen zu vermeiden, müssen Angehörige das System der MDK-Begutachtung und des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) genau verstehen.

1. Das Begutachtungsinstrument (NBA) des Medizinischen Dienstes

Die Zuweisung eines Pflegegrads erfolgt durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit anhand von 6 Modulen mit unterschiedlicher prozentualer Gewichtung:

  1. Mobilität (10 %): Selbstständiges Aufstehen aus dem Bett, Gehen im Wohnbereich, Treppensteigen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 % zusammen mit Modul 3): Zeitliche und örtliche Orientierung, Erkennen von Gefahren, Treffen von Entscheidungen.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Nächtliche Unruhe, Wahnvorstellungen, Aggressionen oder Hinlauftendenzen. (Es wird automatisch der höhere Punktwert aus Modul 2 oder 3 in die Gesamtrechnung übernommen).
  4. Selbstversorgung (40 % Gewichtung!): Das entscheidende Modul. Bewertet wird die Fähigkeit zum selbstständigen Waschen, Duschen, Ankleiden, Essen, Trinken und die Kontinenzversorgung.
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Medikationseinnahme, Blutzuckermessungen, Wundverbände, Arztbesuche.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesstrukturierung, Ruhephasen, Kontaktpflege zu Mitmenschen.

2. Die 5 Pflegegrade und ihre Schwellenwerte

Aus den gewichteten Punkten (0 bis 100) errechnet sich der rechtsverbindliche Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): Geringe Beeinträchtigung. Gewährt monatlich 125 € Entlastungsbetrag, jedoch noch kein regelmäßiges Pflegegeld.
  • Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): Erhebliche Beeinträchtigung (332 € Pflegegeld / 761 € Pflegesachleistung).
  • Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): Schwere Beeinträchtigung (573 € Pflegegeld / 1.432 € Pflegesachleistung).
  • Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung (765 € Pflegegeld / 1.778 € Pflegesachleistung).
  • Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (Härtefall: 947 € Pflegegeld / 2.200 € Pflegesachleistung).

3. Kostenaufbau im Pflegeheim: Der EEE-Mechanismus

Die monatliche Rechnung einer stationären Pflegeeinrichtung setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen: dem pflegebedingten Aufwand, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) und den Investitionskosten (Instandhaltung des Gebäudes).

Zur Entlastung gilt der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE): Der pflegebedingte Eigenanteil ist innerhalb eines Heimes für die Pflegegrade 2 bis 5 absolut identisch. Wenn sich der Gesundheitszustand eines Bewohners verschlechtert und er von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 4 aufsteigt, erhöht sich sein persönlicher Eigenanteil für die Pflege nicht um einen einzigen Euro!

4. Der gestaffelte Leistungszuschlag der Pflegekasse

Um Senioren und Angehörige vor dem Verarmen im Heim zu schützen, zahlt die Pflegekasse nach § 43c SGB XI einen gesetzlichen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil:

  • Im 1. Jahr: 15 % Entlastung auf den EEE.
  • Im 2. Jahr: 30 % Entlastung.
  • Im 3. Jahr: 50 % Entlastung.
  • Ab dem 4. Jahr: 75 % Entlastung auf den pflegebedingten Aufwand.

Praxistipp: Führen Sie vor dem Gutachtertermin mindestens zwei Wochen lang ein lückenloses Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie jeden Handgriff und jede nächtliche Unterbrechung ungeschönt.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich der Pflegegrad bei der MDK-Begutachtung?
Der Medizinische Dienst (MDK) begutachtet den Grad der Selbstständigkeit anhand von 6 Lebensbereichen (Modulen). Das Modul 4 (Selbstversorgung, z. B. Waschen, Essen, Toilettengang) wird mit 40 % am stärksten gewichtet. Aus der Gesamtpunktezahl von 0 bis 100 ergibt sich die Einstufung in Pflegegrad 1 (ab 12,5 Punkten) bis Pflegegrad 5 (ab 90 Punkten).
Was ist der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) im Pflegeheim?
Der EEE ist der gesetzlich festgelegte Betrag, den ein Heimbewohner für die reine Pflegeleistung selbst zahlen muss. Wichtig: Innerhalb einer Pflegeeinrichtung ist dieser Betrag für die Pflegegrade 2 bis 5 exakt gleich hoch. Steigt der Pflegebedarf, steigen nicht die Pflegekosten für den Bewohner.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse zum Heimeigenanteil?
Die Pflegekasse zahlt einen gesetzlichen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab dem 4. Jahr.

Wie wir diese Informationen recherchieren und überprüfen

Unser Team stellt dieses Verzeichnis aus öffentlichen Registern und Anbieterdaten zusammen und gleicht es mit maßgeblichen Quellen ab.